Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.11.1959

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   OVG Berlin, 11.01.1961 - VII B 81.59   

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OVG Berlin, 11.01.1961 - VII B 81.59 (https://dejure.org/1961,13798)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.01.1961 - VII B 81.59 (https://dejure.org/1961,13798)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Januar 1961 - VII B 81.59 (https://dejure.org/1961,13798)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1959 - VII B 81.59   

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BVerwG, 23.11.1959 - VII B 81.59 (https://dejure.org/1959,1394)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1959 - VII B 81.59 (https://dejure.org/1959,1394)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1959 - VII B 81.59 (https://dejure.org/1959,1394)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Ein Steuererlaß, den die Gemeinde ohne eine solche Einzelfallprüfung generell oder nicht aus Unbilligkeitsgründen, sondern aus wirtschaftspolitischen Erwägungen, insbesondere zur Förderung der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes gewährt, verstößt nach der Rechtsprechung des Senats gegen das aus § 131 AO zu entnehmende gesetzliche Verbot, durch Verwaltungsmaßnahmen Steuerbefreiungen über den Rahmen dieser Vorschrift hinaus zu gewähren, und ist deshalb ebenfalls nichtig (Beschluß vom 23. November 1959, Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 2 = DVBl. 1960, 106 = DGStZ 1960, 105; Urteil vom 12. Juli 1963 in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 3 = DVBl. 1964, 122; hierzu auch BFH, Urteil vom 9. Juli 1970, BStBl. 1970 II, 696 [701]).

    Von dieser im Einzelfall in Betracht kommenden Steuererlaßmöglichkeit nach § 131 AO gehen auch die genannten früheren Entscheidungen des erkennenden Senats (Urteil vom 5. Juni 1959 a.a.O. und Beschluß vom 23. November 1959 a.a.O., letzterer insoweit nur in DGStZ 1960, 185 abgedruckt) aus, auch wenn sie die grundsätzliche Nichtigkeit gesetzeswidriger Steuererlaßvereinbarungen ausgesprochen haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06

    Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an

    Die Verbindlichkeit einer nichtigen Vereinbarung kann grundsätzlich nicht unter Berufung auf den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben aufrechterhalten werden (BVerwG, Beschluss vom 23.11.1959 - VII B 81.59 -, DVBl. 1960, 106 - zur Gewerbesteuer).
  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung;

    [vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 23.11.1959 - VII B 81.59 -, juris, dort zur Gewerbesteuer; siehe auch VGH Mannheim, Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 2218/06 -, juris Rn.12, sowie Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand: Dezember 2021, 3. Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger persönlicher Härte, Rn. 1715] Im Erschließungsbeitragsrecht kommt allgemein dem öffentlichen Interesse an einer rechtmäßigen Beitragserhebung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mehr Gewicht zu als dem Interesse eines Anliegers, der sich auf Treu und Glauben beruft.
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 253/74

    Pachtvertrag zwischen Gemeinde und Unternehmen: Verpflichtung zu Gestaltung des

    Es können nicht nur keine zusätzlichen, in den Steuergesetzen nicht enthaltenen Steuertatbestände durch Vereinbarung geschaffen werden (vgl. BVerwG, BStBl 1959 Teil I S. 1002 = BVerwGE 8, 329; DVBl 1960, 106; BFH, BStBl 1962 Teil III S. 241, 243; Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung 6. Aufl. § 220 Anm. 12; Becker/Riewald/Koch, Reichsabgabenordnung 9. Aufl. Bd. II § 220 Anm. 3 Abs. 14; Müthling, Gewerbesteuergesetz, 2. Aufl. § 15 Anm. 2); es ist auch unzulässig, einen Gewerbetreibenden im Wege des Privatrechts zu zwingen, einen Steuertatbestand herbeizuführen oder aufrechtzuerhalten, auf dessen Herbeiführung bzw. Aufrechterhaltung die Gemeinde nach den Steuergesetzen keinen Anspruch hat.
  • BVerwG, 19.02.1973 - VII B 131.71

    Steuererlaß aus Anlaß der Standortverlegung eines Betriebes

    Die vorliegende Rechtssache wirft angesichts der bisherigen Entscheidungen des Senats in BVerwGE 8, 329 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 83/57] = Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 1, ferner in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 3 = DVBl. 1964, 122 sowie in Buchholz 401.0 § 1 AO Nr. 2 = DVBl. 1960, 106 = DGStZ 1960, 185 die grundsätzlich bedeutsame Frage auf, ob es nach § 131 AO zulässig ist, die Gewerbesteuer zu erlassen, wenn der Steuererlaß zwar aus Anlaß der Standortverlegung des Betriebes geschehen soll, der Erlaß aber nicht auf (unzulässige) außersteuerliche Erwägungen der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Förderung der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Zonenrandgebiet gestützt ist, sondern in erster Linie mit dem Eintritt gewinnmindernder Sonderbelastungen des Betriebes, die durch die Verlegung verursacht werden, begründet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1962 - II 539/61
    Geht man nämlich von der Auffassung aus, die für die Klägerin die günstigst mögliche ist, so wären, was das Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt hat, maßgebend die Grundsätze, die Rechtsprechung und Rechtslehre zu der Rechtsfigur der Zusicherung (vgl. BVerwGE 3, 199 , BSGE 4, 104 , PrOVG 87, 136 u. 104, 7; RGZ 162, 129 u. 169, 327, Haueisen, NJW 1961, 1901, Hessdörfer, Der Rechtsstaat S. 104 ff., Heyland, Die Rechtsgültigkeit von Zusicherungen, sowie die Urteile des Senats v. 04.09.1961 II 978/60 u. v. 10.11.1961 II 433/60 , vgl. aber auch BVerwG, DVBl. 1960, 106) herausgearbeitet haben.
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